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   VG Stade, 23.07.2010 - 3 B 878/10   

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https://dejure.org/2010,31956
VG Stade, 23.07.2010 - 3 B 878/10 (https://dejure.org/2010,31956)
VG Stade, Entscheidung vom 23.07.2010 - 3 B 878/10 (https://dejure.org/2010,31956)
VG Stade, Entscheidung vom 23. Juli 2010 - 3 B 878/10 (https://dejure.org/2010,31956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Freistellung vom Schulbesuch in Niedersachsen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 VwGO; § 2 Abs. 1 Nr. 2 BremSchulG; § 59 Abs. 1 NSchG
    Bilingualer Unterricht als "Bildungsgang" i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG); Bilingualer Unterricht an einem Gymnasium als besondere fachliche Schwerpunktbildung des schulischen Angebots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bilingualer Unterricht als "Bildungsgang" i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG); Bilingualer Unterricht an einem Gymnasium als besondere fachliche Schwerpunktbildung des schulischen Angebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Stade, 15.07.2004 - 6 B 974/04

    Antrag auf Aufnahme und gleichzeitige vorläufige Freistellung einer Schülerin;

    Auszug aus VG Stade, 23.07.2010 - 3 B 878/10
    Es handelt sich somit nicht um eine besondere Berechtigung, die unmittelbar mit dem Besuch des bilingualen Unterrichts verknüpft ist (vgl. VG Stade, Beschluss vom 15.07.2004 - 6 B 974/04 - zitiert nach juris).

    Ein besonderer Bildungsinhalt wird - mit Ausnahme der Fächer "European Studies" und "World Studies" - durch den (teilweise) bilingualen Unterricht nicht angeboten (vgl. VG Stade, Beschluss vom 15.07.2004 - 6 B 974/04 - zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule;

    Auszug aus VG Stade, 23.07.2010 - 3 B 878/10
    Als Bildungsgang ist die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im Allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.12.1995 - 13 L 7880/94 - NVwZ-RR 1996, 656).
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